AGB

Allgemeine Lieferbedingungen der
Dero Textil-Design GmbH

1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Dero Textil-Design GmbH erfolgen ausschließlich Aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Dero Textil-Design GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber/Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Dero Textil-Design GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Dero Textil-Design GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Angebot und Vertragsabschluss; Rechte an Unterlagen

(1) Alle Angebote der Dero Textil-Design GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Dero Textil-Design GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Dero Textil-Design GmbH und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag/Auftrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Angaben der Dero Textil-Design GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Designdarstellungen, Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Dero Textil-Design GmbH die Urheber- und Eigentumsrechte vor. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte ist die Zustimmung der Dero Textil-Design GmbH einzuholen.

3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Dero Textil-Design GmbH oder, falls gesondert vereinbart, ab Produktionsort, zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Dero Textil-Design GmbH. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger Versandkosten. Auch über die Höhe der Versandkosten werden Sie im Rahmen des Bestellvorgangs informiert.

4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Sitz der Dero Textil-Design GmbH oder, falls gesondert vereinbart, ab Produktionsort.

(2) Von der Dero Textil-Design GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(3) Die Dero Textil-Design GmbH kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der Dero Textil-Design GmbH gegenüber nicht nachkommt.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Dero Textil-Design GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Krieg, Versandsperren, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Energieeinschränkung, Betriebsstörungen, -einschränkungen, Mangel an Arbeitskräften, Transportverzögerungen, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten) hat diese, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Dero Textil-Design GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Gerät die Dero Textil-Design GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Dero Textil-Design GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

(6) Besteht Ihr Auftrag aus mehreren Paketen, kann die Anlieferung an unterschiedlichen Tagen erfolgen. Bei Lieferproblemen werden wir Sie umgehend informieren. Wir versuchen stets Ihre Sendung komplett auszuliefern, dennoch kann es im Einzelfall zu Ausnahmen kommen.

(7) Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit des Artikels im Lager, in der Regel 2-5 Tage bei Sendungen innerhalb Deutschlands und zwischen 7-21 Tagen bei Sendungen ins Ausland.

(8) Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist bzw. den Liefertermin angemessen.

(9) Informationen über Expresszuschläge erhalten Kunden auf Anfrage.

(10) Lieferungen per Spedition werden grundsätzlich mit einem Liefertermin versehen.

(11) Zweitzustellungen, vergebliche Abholversuche und etwaige anfallende Lagerkosten werden weiterbelastet. Informationen über diese Kosten erhalten Kunden auf Anfrage.

(12) Internationale Kosten nur auf Anfrage. Bei Inseln (national und international) zzgl. Individuellem Inselzuschlag.

5 Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Die Verpackung untersteht dem pflichtgemäßen Ermessen der Dero Textil-Design GmbH.

(2) Die Dero Textil-Design GmbH kann wählen – soweit nicht konkret anders vereinbart – mit welchem Transportmittel und auf welche Weise an den Käufer versandt wird.

(3) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt – auch soweit eine Bestimmung durch den Käufer erfolgt – auf den Käufer über. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

(4) Wir liefern nach den INCOTERMS in der jeweils neusten Fassung.

(5) Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Transportschäden und Fehlmengen müssen unverzüglich nach Eintreffen der Sendung durch Warenbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief, Lieferschein u. Ä.) bescheinigt werden.

6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Dero Textil-Design GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 (2) bestimmten Form zugegangen ist.

(3) Bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Dero Textil-Design GmbH, kann der Auftraggeber unten den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Dero Textil-Design GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7 Schutzrechte

(1) Die Dero Textil-Design GmbH steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Dero Textil-Design GmbH nach Ihrer Wahl und auf Ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der Dero Textil-Design GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

(2) Die Dero Textil-Design GmbH haftet nicht

a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit die Dero Textil-Design GmbH gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Dero Textil-Design GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dero Textil-Design GmbH.

(5) Soweit die Dero Textil-Design GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Dero Textil-Design GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Dero Textil-Design GmbH gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

(2) Die von der Dero Textil-Design GmbH an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Dero Textil-Design GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Dero Textil-Design GmbH.

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet oder zur Herstellung von Waren verwendet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Dero Textil-Design GmbH als Hersteller erfolgt und die Dero Textil-Design GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Dero Textil-Design GmbH eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die Dero Textil-Design GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die Dero Textil-Design GmbH, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Dero Textil-Design GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Dero Textil-Design GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Dero Textil-Design GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Dero Textil-Design GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung der Dero Textil-Design GmbH einzuziehen. Die Dero Textil-Design GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum der Dero Textil-Design GmbH hinweisen und die Dero Textil-Design GmbH hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Dero Textil-Design GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer der Dero Textil-Design GmbH.

(8) Die Dero Textil-Design GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(9) Tritt die Dero Textil-Design GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

10 Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Krefeld. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Vertragspartner, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinem Gerichtsstand verklagen, wenn uns dies aus Gründen der Zwangsvollstreckung sinnvoll erscheint.

(3) Die Beziehungen zwischen der Dero Textil-Design GmbH und ihren Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

12 Schlussbestimmungen

Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Dero Textil-Design GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.